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Urkundenfälschung, Diebstahl und andere „Kavaliersdelikte“

Automobiles Kulturgut erfreut sich in Deutschland aus verschiedenen Gründen einer mit legalen Mitteln kaum zu befriedigenden Nachfrage. Die Folge sind kriminelle Machenschaften wie Urkundenfälschung, Betrug, Diebstahl, Steuerhinterziehung, Zollvergehen, Fahren ohne Versicherungsschutz und Verstöße gegen Umweltauflagen sowie auch gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung. Die Dunkelziffer ist hoch. Das gigantische Ausmaß gefährdet meines Erachtens längerfristig unter anderem den Fortbestand von Sonderregelungen wie H- und roten 07er-Kennzeichen. Auch die Genehmigung, mit „automobilem Kulturgut“ in Umweltzonen einzufahren steht möglicherweise auf dem Spiel.

Aufgrund mangelnden Bewusstseins und einer massiven Fehleinschätzung des Problems von Seiten der Behörden und der Justiz, werden diese schwerwiegenden Verstöße allenfalls als Kavaliersdelikte eingestuft. Darüber hinaus kommt es bei der gelegentlich doch stattfindenden Auseinandersetzung mit den Problemen, zu juristisch höchst fragwürdigen Entscheidungen. Es werden beispielsweise für Fahrzeuge, deren Herkunft und Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind, Fahrgestellnummern (TP-Nummern) zugeteilt und um Jahrzehnte rückdatierte Papiere ausgestellt, obwohl dies ausdrücklich gegen gültige Regeln verstößt.

Meist kommt es aber gar nicht so weit, weil sowohl viele Privatpersonen als auch der Handel vollkommen unbemerkt – weil unbeachtet – den bequemsten Weg gehen. Man bedient sich des großen Angebots an Fahrzeugidentitäten, die unter anderem im Internet ganz offen gehandelt werden. Mit der „FIN“ eines längst verschrotteten Altwagens und mit dessen Fahrzeugpapieren werden Autos in den Handel und auch in den Verkehr gebracht, die gestohlen, als vermeintlich herrenlose Sache aufgefunden, oder aber auch unverzollt in die EU eingeführt wurden. Und so weiter...

Sehr beliebt war dieses Vorgehen auch im Zusammenhang mit Fahrzeugen, für die es nach dem Kassieren der „Abwrackprämie“ keine Dokumente mehr gab, weil diese bekanntlich eingezogen wurden.

Die Liste der Gründe für die Verwendung von falschen Fahrzeug-Identitäten ließe sich natürlich noch sehr weit fortsetzen. In allen Fällen werden durch Papiere und Fahrgestellnummern, die gar nicht zum real existierenden Fahrzeug gehören, alle wesentlichen Dinge sowie die gesamte Historie eines Fahrzeugs komplett gefälscht. Das betrifft unter anderem regionale Herkunft, „Matching Numbers“, Anzahl der Halter, prominente Halter (Franz Beckenbauer, Papst Benedikt…), tatsächliche Laufleistungen, Wartung, Pflege, Reparaturnachweise, abgenommene technische Änderungen (die folglich nie begutachtet wurden), das Erstzulassungsdatum (mit dem bestimmte Auflagen - Umwelt, Beleuchtungseinrichtung, Gurtpflicht etc. verbunden sind, natürlich aber auch Vergünstigungen wie das H-Kennzeichen) und vieles mehr!

Wenn wir Automobile ernsthaft als Kulturgut betrachten und dabei selbst auch ernst genommen werden wollen, können wir nicht weiter zusehen, wie besagte Fälschungen in riesigen Stückzahlen und mit deutlich steigender Tendenz unwidersprochen als „Kulturgut“ eingestuft und letztlich auch noch gefördert werden.

Nachdem vielen das Ausmaß des bereits jetzt vorhandenen Schadens nicht ansatzweise bekannt ist, habe ich exakt an dem Tag, an dem ich die Einladung erhielt, hier vorzusprechen, auf „Ebay-Kleinanzeigen“ und „Ebay“ nachgesehen, wie viele Fahrzeug-Identitäten an  diesem einen Tag allein auf diesen beiden Plattformen angeboten werden.

Am 8. Februar 2017 waren es … 500!

Mit ein Grund, weswegen die Oldtimerdiebstähle laut Statistik so massiv zugenommen haben ist die Tatsache, dass die Identitäten längst nicht mehr existierender Fahrzeuge dazu missbraucht werden, Versicherungen zu betrügen. Dazu werden real existierende baugleiche Fahrzeuge vorübergehend mit falschen Identitäten ausgestattet. So werden alte Papiere „wiederbelebt“. Es werden alle behördlichen Hürden – wie TÜV- und H-Abnahme – genommen und Wertgutachten erstellt. Dann werden die falschen Fahrgestellnummern wieder entfernt. Das noch real existierende alte Auto ist wieder mit seinen Originalpapieren unterwegs, als sei nichts gewesen. Und das Auto, dessen Papiere wiederbelebt und dessen Existenz mit „TÜV-Zetteln“ und Wertgutachten glaubhaft vorgetäuscht werden kann, wird gestohlen gemeldet. In der Statistik ist dies auch nichts weiter, als ein ganz normaler Oldtimer-Diebstahl.
Der Nachweis des Betrugs ist nicht möglich, da eine professionelle vorübergehende Manipulation der Fahrgestellnummer keine Spuren hinterlässt. Letztlich kann auch ein seit mehreren Jahrzehnten verschrottetes Auto logischerweise nie wieder aufgefunden werden. Das ist keineswegs blühende Phantasie eines Krimi-Autors, sondern eine in gewissen Kreisen gängige Praxis.

Der volkswirtschaftliche Schaden, verursacht durch die hier teilweise ohne jedes Unrechtsbewusstsein in aller Öffentlichkeit betriebenen Machenschaften ist enorm. Er ließe sich jedoch erheblich reduzieren, wenn die vielen Zeichen, die alle Alarmglocken läuten lassen sollten, von Prüfinstitutionen, Sachverständigen und auch von der Polizei erkannt würden. Ausreden wie „dafür haben wir keine Zeit“ oder „der TÜV ist keine Strafverfolgungsbehörde“ (ein wörtliches Zitat übrigens), dürfen wir nicht weiter gelten lassen. Es gilt vielmehr, Justiz, Polizei, Prüfinstitutionen und Sachverständige für das Thema zu sensibilisieren und gegebenenfalls ergänzend auszubilden. Dazu habe ich einige Vorschläge, zu denen ich gleich kommen werde. Beispiele für Hinweise auf kriminelle Machenschaften liefere ich gerne zum Schluss – je nachdem, wie viel Zeit dafür bleibt.

Obwohl davon auszugehen ist, dass sich alle hier Anwesenden der Bedeutung historischer Fahrzeuge als Kapitalanlage bewusst sind, möchte ich auch darauf hinweisen, dass solche Automobile – obwohl viele Richter und Staatsanwälte das momentan leider vollkommen anders bewerten – wie Kunstwerke zu behandeln sind. Sie sind nur etwas wert, wenn es sich tatsächlich auch um die Originale handelt. Durch das Einsetzen einer falschen Fahrgestellnummer kann aus einem etwa 150.000 Euro teuren Porsche ein Sondermodell werden, das 800.000 Euro wert ist (so lange der Schwindel unbemerkt bleibt).


Betroffen sind nicht Hunderte sondern Tausende von Fahrzeugen, die auf Deutschlands Straßen unterwegs sind. Polizei und Justiz sehen ebenso tatenlos zu, wie sämtliche Prüfinstitutionen (TÜV, Dekra, GTÜ…) und auch achverständige bei der Erstellung von Wertgutachten.

Gegenmaßnahmen:

  1. Das Anbieten von Fahrzeugidentitäten sollte als „Anstiftung zu einer Straftat“ gewertet werden.
  2. Manipulierte Fahrzeuge müssen bis zur Klärung ihrer Identität aus dem Verkehr gezogen und von jeder erneuten Zulassung ausgenommen werden. Kann die Identität nicht geklärt werden, sind solche Fahrzeuge von jeder erneuten Zulassung auch weiterhin auszunehmen.
  3. Hierzu wäre es sinnvoll, eine Datenbank ins Leben zu rufen, die wie „EUCARIS“ bei jeder Zulassung automatisch abgefragt wird. Man könnte EUCARIS auch einfach um diese Funktion erweitern. Hier müssten Fahrgestellnummern gelistet werden, zu denen die Fahrzeuge belegbar nicht mehr existieren. Dabei sollten – wenn man den Verkauf dieser Dinge tatsächlich nicht verbieten kann – Fahrgestellnummern eingepflegt werden, die aus solchen Verkäufen bekannt sind. Zumindest sollte das Angebot einer herausgetrennten Fahrgestellnummer inklusive der Papiere Anlass genug sein, dass die Polizei beim Anbieter vorstellig wird, die Nummer dokumentiert und von jeglicher Wiederzulassung sperrt. Das klingt nach Arbeit – ist es auch. Aber es würde sich definitiv sowohl finanziell als auch in puncto Sicherheit sehr lohnen! Was mich in diesem Zusammenhang allerdings bedenklich stimmt ist die Tatsache, dass dies nicht einmal bei der Abwrack-Aktion passiert ist. Die abgewrackten Autos können heute allesamt wieder zugelassen werden, denn das Sperren ihrer Fahrgestellnummern war angeblich mit einem zu hohen Arbeitsaufwand verbunden und unterblieb daher.
  4. Es muss klar sein, dass die Vergabe von TP-Nummern kein Mittel sein kann, um Fahrzeuge unbekannter Herkunft zum Straßenverkehr zuzulassen. 
  5. Erst recht kann eine TP-Nummer – wie es zunehmend leider passiert – hinsichtlich des Erstzulassungsdatums nicht rückdatiert werden.
  6. Bei der Hauptuntersuchung sowie auch beim Erstellen von Wertgutachten sind die Sachverständigen hinsichtlich der Überprüfung der Fahrzeugidentität zu mehr Sorgfalt anzuhalten.

 

Aktuelle Beispiele aus jüngster Zeit

Fall 1

Angeboten wird die herausgetrennte Fahrgestellnummer eines VW Polo mit „interessanten Eintragungen“ auf Ebay Kleinzanzeigen sowie auch in einer „VAG-Ersatzteilgruppe“ auf Facebook. Wird diese Fahrgestellnummer in ein anderes Fahrzeug geschweißt, werden auch gleichzeitig Umbaumaßnahmen übernommen und nachgebaut, die niemals tatsächlich von einem Prüfer in Augenschein genommen werden. Es handelt sich dabei auch um technische Änderungen, die aus gutem Grunde – wie es heißt – „heute gar nicht mehr möglich wären“. Bedenken hinsichtlich der damit in Verbindung stehenden Urkundenfälschung versucht der Anbieter durch falsche Angaben von vornherein zu zerstreuen.

Fall 2

Angeboten wird ein angeblich 1984 erstzugelassener VW Käfer. Lackierung, Heckabschluss, Stoßstangen, Lenkrad und Sitze weisen klar auf ein Mitte der 90er Jahre gebautes Auto hin. Theoretisch und mit sehr hohem, hier kaum vertretbarem Aufwand könnte der Wagen auch entsprechend umgebaut sein. Naheliegender ist jedoch der Verdacht, dass hier mittels einer falschen Identität frühzeitig ein H-Kennzeichen erreicht wird (Steuerhinterziehung). Zudem ist das Auto mit einem alten, jedoch bis heute gebraucht in großen Stückzahlen billig zu erwerbenden Motor ausgestattet – vermutlich, weil der mindestens dreimal so teure, aber eher seltene G-Kat-Motor kaputt gegangen ist. Das bedeutet also auch, dass dieses 96er Auto – dank des mit der Urkundenfälschung erschlichenen H-Kennzeichens, problemlos in Umweltzonen bewegt werden kann.

Fall 3

Es wurde der Fahrzeugbrief eines Porsche-Polizei-Cabrios angeboten. Hierfür hat ein szenebekannter, großer Liebhaber-Porsche-Händler (Gebrauchtfahrzeuge, Oldtimer, Sondermodelle, gebrauchte Ersatzteile) 7.800 Euro geboten. Er hat den Fahrzeugbrief nicht bekommen…

Fall 4

Hier beklagt sich jemand in aller Öffentlichkeit darüber, dass seine Ebay-Auktion von Ebay entfernt wurde, weil das Versteigern von Fahrzeugbriefen gegen die Regeln verstößt. Dabei räumt er ein, dass das Versteigern von Fahrzeugbriefen tatsächlich auf Ebay verboten ist (obwohl dies dauernd wieder passiert und geradezu Gang und Gäbe ist). Er aber – führt er weiter aus – versteigere ja nicht nur einen Fahrzeugbrief, sondern auch den dazugehörigen herausgetrennten Fahrzeugabschnitt mit der Fahrgestellnummer. Ohne das – so meint der Betroffene – könne man ja mit dem Fahrzeugbrief nichts anfangen. Daraus lässt sich klar erkennen, dass er genau weiß, dass damit ein anderes Auto in den Verkehr gebracht werden kann. Unrechtsbewusstsein besteht jedoch eindeutig nicht.

Fall 5

Hier wird der Fahrzeugbrief eines verunfallten Mazda-Cabrios angeboten, mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der Unfall bei den Versicherungen nicht aktenkundig ist. Das soll ganz klar heißen, dass sich die  Fahrgestellnummer und die Papiere dazu eignen, einen Versicherungsbetrug zu begehen.

Fall 6

VW-Busse, die der T1-Baureihe zum Verwechseln ähnlich sehen, kommen momentan in großen Stückzahlen aus Brasilien in Deutschland an. Der deutsche Markt wird damit förmlich geflutet. Ein beträchtlicher Teil dieser Busse wird „der Einfachheit halber“ mit Fahrgestellnummern längst nicht mehr existierender, echter, deutscher T1-Busse ausgestattet, zugelassen und verkauft. So könnte nicht nur der Zoll umgangen werden. Für die in Brasilien bis 1975 hergestellten Busse und deren Originalmotoren gibt es keinen Abgasnachweis. Das führt insbesondere dazu, dass nach dem 1.10.1971 zugelassene Wagen nur mit großem Aufwand auf die Straße zu bringen sind (Einbau eines hier zugelassenen Motors, für den in dieser Gewichtsklasse ein entsprechender Nachweis hinsichtlich des Abgasverhaltens geführt werden kann). Brasilien-Busse sind anhand verschiedener Merkmale leicht zu erkennen – vom speziellen Hilfsrahmen über fehlende Heizrohre bis hin zu Art und Ausführung der Verglasung. Dieses Auto weist eindeutige Brasilien-Merkmale auf. Verkauft wird es mit einem Fahrzeugbrief von 1961. Es handelt sich sogar um den Fahrzeugbrief eines Typ 21. Das war jedoch ein maximal dreisitziger Kastenwagen ohne Fenster im Bereich des Laderaums. Hier stimmt also gar nichts. Liebhaber zerreißen sich das sprichwörtliche Maul über Angebote wie dieses – Polizei und Justiz dagegen zeigen sich nicht interessiert…

Fall 7

Ganz offen wird hier ein 84er Käfer mit 67er Fahrgestellnummer angeboten – dank derer man keine AU braucht, worauf ausdrücklich hingewiesen wird. Die Fahrgestellnummer gilt als ein Ersatzteil, mit dem sich jede beliebige Fahrzeughistorie und jedes beliebige Fahrzeugalter einfach einschweißen lässt.

Fall 8

Es wurde ein Käfer Cabrio Baujahr 1959 angeboten. Es handelte sich aber um einen Wagen aus dem Modelljahr 1969 (ggf. auch 70). Darauf habe ich den Oldtimer-Spezialhändler in seinem Glaspalast voller hochwertiger Autos aufmerksam gemacht. Er hat das Angebot sofort aus dem Netz genommen. Etwa 3 Monate später hat er es jedoch wieder eingestellt. Daraufhin habe ich mich an die zuständige Staatsanwaltschaft gewendet. Der mit dem Fall betraute Kripo-Beamte hat laufend Informationen zum Thema bei mir abgerufen und zugegeben, keine Ahnung von dieser Materie zu haben. Meine Behauptungen erwiesen sich als richtig. Der TÜV, der den Wagen abgenommen hatte, gab gegenüber der Kripo an, Fahrgestellnummern so genau auch wieder nicht zu prüfen. Die gleiche Auskunft erhielt der Kripo-Mann vom – definitiv äußerst namhaften Sachverständigen – der zu dem angeblichen 59er Käfer ein Wertgutachten erstellt hatte. Damit der arme Autohändler sein wunderschönes Fahrzeug aber nicht verschrotten muss, wurde ihm mit dem Segen von Kripo und Staatsanwaltschaft eine TP-Nummer, rückdatiert auf den 1.7.1969 zugewiesen. Interessant ist der Fall auch deshalb, weil sich die Bayerischen Motorenwerke auch schon um eine rückdatierte TP-Nummer bemüht haben – diese wurde BMW jedoch mit dem Hinweis auf entsprechende Vorschriften verwehrt. Ich habe sämtliche Einzelheiten des Vorgangs dokumentiert.

Helmut Horn, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Mobil: 0171 - 4115419

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