Presse-Information | |
30. März 2011 Dr. Bettina Hierath -2466 |
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Oldtimer-Restaurierung So ist das Schmuckstück gut beschützt Neu: Restaurierungsversicherung der ADAC-ClassicCarVersicherung Vom 1. April an können sich Oldtimerbesitzer gegen viele Gefahren versi- chern, die während der Restaurierung ihres Schmuckstücks drohen. Die neue Restaurierungsversicherung der ADAC Autoversicherung AG bietet Schutz während der Wiederherstellung – unabhängig davon, ob das Fahrzeug zuge- lassen ist oder nicht. Wer sein Auto selbst restauriert, minimiert damit das Ri- siko deutlich, dass im Schadensfall alles verloren ist, wofür er viel Zeit, Geld und Hingabe investiert hat. Während der vorübergehenden Wiederherstellung sind die Fahrzeugteile bei- spielsweise gegen Diebstahl und Brand versichert. Der Wiederbeschaffungs- wert der abmontierten Teile wird im Schadensfall ebenso erstattet. Auch der Transport zu Restaurator, Lackierer oder Autosattler gehört zum Versiche- rungsschutz. Die Restaurierungsversicherung wird entweder als eigenständi- ger Vertrag für nicht zugelassene Fahrzeuge oder als Erweiterung zu einer bestehenden ADAC-ClassicCarVersicherung (Haftpflicht und Teilkasko) gegen einen Mehrbeitrag angeboten. Abgeschlossen werden kann die Restaurierungsversicherung für Pkw und Motorräder, die in einer Halle oder einer Einzel- bzw. Sammelgarage des Ver- sicherungsnehmers stehen. Dabei muss das Fahrzeug älter als 30 Jahre sein und der Originalzustand weitgehend wiederhergestellt werden. Die Restaurie- rung muss privat, also nicht in einer gewerblichen Werkstatt durchgeführt wer- den. Bei vorzeitiger Fertigstellung wird die unverbrauchte Prämie zurückerstat- tet. Abgeschlossen werden kann die neue Versicherung für eine Dauer von maximal 24 Monaten. Weitere Informationen zur neuen Restaurierungsversicherung gibt es in allen ADAC Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/classiccar sowie unter Telefon 0 180 / 5 12 10 32 (14 Cent/Min/Festnetzanruf/max. 42 Cent/Min/mobil ggf. abweichend). |
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